Drehorgelspiel ein Berliner Kulturerbe

Antrag der

Internationalen Drehorgelfreunde Berlin e.V.

Foto: Archiv S.Czech
Foto: Archiv S.Czech

auf Aufnahme des "Drehorgelspiels" in das bundesweite Verzeichnis der immateriellen Kulturgüter


Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes wurde im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO in 2003 beschlossen und ist 2006 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland trat am 9. Juli 2013 offiziell bei. Das Übereinkommen verfolgt die Ziele das immaterielle Kulturerbe zu erhalten, die Achtung vor dem immateriellen Kulturerbe der jeweiligen Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen zu gewährleisten, das Bewusstsein für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seine gegenseitige Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu fördern sowie die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung zu stärken.

Drehorgelspiel 2013